Unsere Zimmer sind mit WLAN ausgestattet.

Bitte beachten Sie:

Der Handwerkerpark Schwerin weist darauf hin, dass der Nutzer sich nicht auf eine ständige und fehlerfreie Internetverbindung des Gastzugangs verlassen kann.

Für Ausfälle des WLAN / Internet z.B. bei Wertpapiergeschäften über den Gastzugang haftet der Betreiber (Handwerkerpark Schwerin) nicht!

Mit einem neuen Anlauf schützt der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Es gibt jedoch auch Haken.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter.
  • WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden
  • Das heimische WLAN sollten Sie weiterhin grundsätzlich mit einem Passwort und einer Verschlüsselung versehen
  • Die Internetanwendungen werden für die Nutzer des Gastzugangs/Hotspots auf Surfen und Mailen beschränkt.

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Hinweise zur Mülltrennung im Handwerkerpark Schwerin

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Die Hausordnung des HWP Schwerin

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Regulamin domu HWP Schwerin w języku polskim

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