Unsere Zimmer sind mit WLAN ausgestattet.
Bitte beachten Sie:
Mit einem neuen Anlauf schützt der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Es gibt jedoch auch Haken.
Das Wichtigste in Kürze:
- Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter.
- WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden
- Das heimische WLAN sollten Sie weiterhin grundsätzlich mit einem Passwort und einer Verschlüsselung versehen
- Die Internetanwendungen werden für die Nutzer des Gastzugangs/Hotspots auf Surfen und Mailen beschränkt.