Unsere Zimmer sind mit WLAN ausgestattet.
Bitte beachten Sie:
Der Handwerkerpark Schwerin weist darauf hin, dass der Nutzer sich nicht auf eine ständige und fehlerfreie Internetverbindung des Gastzugangs verlassen kann.
Für Ausfälle des WLAN / Internet z.B. bei Wertpapiergeschäften über den Gastzugang haftet der Betreiber (Handwerkerpark Schwerin) nicht!
Mit einem neuen Anlauf schützt der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Es gibt jedoch auch Haken.
Das Wichtigste in Kürze:
- Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter.
- WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden
- Das heimische WLAN sollten Sie weiterhin grundsätzlich mit einem Passwort und einer Verschlüsselung versehen
- Die Internetanwendungen werden für die Nutzer des Gastzugangs/Hotspots auf Surfen und Mailen beschränkt.
Selekcja
Hinweise zur Mülltrennung im Handwerkerpark Schwerin
Die Hausordnung des HWP Schwerin
Regulamin domu HWP Schwerin w języku polskim